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   BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19   

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https://dejure.org/2020,4207
BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,4207)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - 4 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,4207)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 (https://dejure.org/2020,4207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafzumessungserwägung zum Nachtatverhalten des Angeklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafzumessungserwägung zum Nachtatverhalten des Angeklagten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 ? 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 ? 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Beschluss vom 24. Oktober 2019 ? 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15) oder der Täter einen anderen zu einer Falschaussage anstiftet oder verleitet (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 ? 3 StR 491/92, StV 1994, 125; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 676).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 ? 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 ? 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Beschluss vom 24. Oktober 2019 ? 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15) oder der Täter einen anderen zu einer Falschaussage anstiftet oder verleitet (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 ? 3 StR 491/92, StV 1994, 125; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 676).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 ? 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 ? 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Beschluss vom 24. Oktober 2019 ? 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15) oder der Täter einen anderen zu einer Falschaussage anstiftet oder verleitet (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 ? 3 StR 491/92, StV 1994, 125; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 676).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 ? 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 ? 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Beschluss vom 24. Oktober 2019 ? 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15) oder der Täter einen anderen zu einer Falschaussage anstiftet oder verleitet (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 ? 3 StR 491/92, StV 1994, 125; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 676).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 ? 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 ? 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Beschluss vom 21. August 2014 ? 1 StR 320/14, NStZ-RR 2015, 9; Beschluss vom 24. Oktober 2019 ? 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15) oder der Täter einen anderen zu einer Falschaussage anstiftet oder verleitet (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 ? 3 StR 491/92, StV 1994, 125; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 676).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erwiesen, darf eine belastende Zurechnung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 ? 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 53).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22

    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
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